geboren 1967
geschieden, drei Kinder
Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz (Bodensee) und Münster
2. Juristisches Staatsexamen: 1998
Zulassung zur Anwaltschaft 2003
Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht in 2010
Trennung und Scheidung bewirken in der Regel eine persönliche Ausnahmesituation und lösen einen immensen Beratungsbedarf aus. Es bewährt sich, möglichst früh zumindest anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um zumindest in dieser Hinsicht etwas Sicherheit zu gewinnen.
Frau Rechtsanwältin Hemker hat sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und ihre besonderen Kenntnisse und Erfahrungen durch die Erlangung des entsprechenden Fachanwalttitels nachgewiesen. Unabhängig von der fachlichen Kompetenz zeichnet sich Frau Rechtsanwältin Hemker aber auch durch empathische Beratung aus. Nicht die beanspruchte Zeit steht im Vordergrund, sondern das Erarbeiten einer vertretbaren Lösung und deren Durchsetzung.
Neben der Vertretung im gesamten Familienrecht hat sich Frau Rechtsanwältin Hemker auch auf Beratungen im Betreuungsrecht spezialisiert .